Herr Paul Steeger hat mit Schreiben vom 1.9.2015 über die Schutt Waetke Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet aussprechen lassen. Es geht um ein Lichtbildwerk des Herrn Paul Steeger. In dem Abmahnschreiben ist dieses Lichtbildwerk auf der ersten Seite sofort abgebildet. Die Abmahnung selbst besteht aus 4 Seiten und auf der 5. Seite ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung vorformuliert. Auf der Seite 2 des Abmahnschreibens wird der Name des Verletzten, hier Paul Steeger, genannt. Sodann wird die Rechtsverletzung genau bezeichnet. Etwaige … Lesen Sie hier weiter
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