Am 09.12.2015 haben die Böning Rechtsanwälte, Mainzer Landstraße 176, 60327 Frankfurt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von dem Einzelunternehmer Philippe Böning ausgesprochen.
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass Unterlassungsansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht werden, da dieser sich wettbewerbswidrig verhalte indem er 1. die Informationspflichten nach § 312 g BGB durch fehlende Widerrufsbelehrung verletze, 2. durch die fehlenden Impressumsangaben die Informationspflichten des § 5 TMG verletze und 3. irreführende Werbung gem. § 5 UWG betreibe.
… Lesen Sie hier weiterAbmahnung Philippe