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Impressum in Reimform ist 650 EUR wert – Urteil Amtsgericht Ottweiler vom 17.12.2015

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Würden Sie 650 EUR für die Erstellung eines Impressums durch einem Anwalt bezahlen? Nein? Vielleicht, wenn es in Reimform formuliert ist? Auch dann nicht? Lassen Sie nachfolgenden Satz doch einmal auf sich wirken:

"Hätten die Beklagten bei einem Rechtsanwalt die Verfassung eines rechtlichen Anforderungen genügenden Impressum in Reimform in Auftrag gegeben, wäre dies für den Auftragnehmer mit einer mehrstündigen Arbeit verbunden gewesen, die eine Vergütung in Höhe der geltend gemachten 650 € als an gemessen erscheinen lässt."

Impressum – mehrstündige … Lesen Sie hier weiter


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