Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 22.12.2014 besonders deutlich zum Rechtsmissbrauch Stellung bezogen. In diesem Verfahren hatte sogar der Kläger selbst vorgetragen, dass sein beauftragter Rechtsanwalt das Abmahngeschäft hinsichtlich der Verstöße die zur Abmahnung geführt haben, „in eigener Regie" betrieben und die Wettbewerbsverstöße selbst erst ermittelt hat.
Den Abgemahnten könnte jetzt ein Schadensersatzanspruch aus § 8 Abs. 4 UWG auch gegen den Rechtsanwalt des Abmahners persönlich zustehen.
… Lesen Sie hier weiter§ 8 Abs. 4 UWG lautet:
(4) Die Geltendmachung der