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3 Wettbewerbsverstöße: 1.500 EUR Streitwert, Beschluss Landgericht Koblenz (AZ: 4 HK O 4/16)

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Privatanbieter bei eBay erhalten immer wieder Abmahnungen, wenn die Verkaufstätigkeit einen gewerblichen Umfang erreicht hat. Die Abgrenzung zwischen privat und gewerblich ist abhängig vom Einzelfall. Die Abmahnkosten hängen vom zugrunde gelegten Streitwert ab. Die Streitwert sind nicht einheitlich geregelt. Zwischen 1.500 EUR und 30.000 EUR pendeln die Streitwerte. Je höher der Streitwert, umso teurer die Abmahnung.

Aus Praktikersicht ist es immer ratsam, sich außergerichtlich zu einigen und über die Abmahnkosten zu verhandeln. Wichtig ist es aber zu wissen, dass … Lesen Sie hier weiter


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