Mir liegt eine Berechtigungsanfrage (keine Abmahnung) der FPS Rechtsanwälte (FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB) vom 04.09.2015 vor, die diese im Auftrag des Softwareherstellerverbandes BSA | The Software Alliance und dessen Mitglieder, hier insbesondere Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp. versandt haben.
Dr. Christoph Süßenberger, der Sachbearbeiter dieser Angelegenheit, teilt mit, dass die von der Mandantschaft der FPS Rechtsanwälte entwickelten Computerprogramme urheberrechtlich geschützt seien. Daher würde jede Installation und Benutzung eines Computerprogramms den Erwerb von Nutzungsrechten … Lesen Sie hier weiter