Heute wurde mir eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Bochum, Geschäftsnummer I-14 O 21/16, vom 9.2.2016 bekannt, in welcher es einem Onlinehändler untersagt worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Internet Uhren anzubieten, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen, insbesondere an leicht zugänglicher Stelle den Link http://ec.europe.eu/consumers/odr zur Verfügung zu stellen.
… Lesen Sie hier weiter10.000 EUR Streitwert
Das LG Bochum hat den Wert des Streitgegenstandes auf 10.000 EUR festgesetzt. Hintergrund des Verfügungsantrages war es, dass der