Hinweise wie „Bei Versand ins Ausland bitte Versandkosten anfragen“ oder "For international shipping please contact me about the details" sind leider unzulässig und auch zugleich wettbewerbswidrig. Daher sind derartige Hinweise leider auch immer wieder Gegenstand teurer wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV hat, wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben, dass … Lesen Sie hier weiter