Am 17.12.2015 haben die Rechtsanwälte Faustmann Neumann eine Abmahnung in eigener Sache ausgesprochen.
In dem mir vorliegenden Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass die Abmahner kürzlich haben feststellen müssen, dass der Abgemahnte ohne Genehmigung von ihnen verfasste AGB für seine eigene gewerbliche Verkaufstätigkeit über seinen Onlineshop verwenden würde. Diese AGB hätten die Faustmann Neumann Rechtsanwälte für ihre Mandanten für die rechtssichere Gestaltung ihrer Onlineverkaufstätigkeiten entworfen.
… Lesen Sie hier weiterDie Abmahnung wegen ungefragter AGB Verwendung
Nicht nur, dass der Abgemahnte sich durch ungefragte Verwendung