Die gesetzliche Widerrufsbelehrung ist nach meiner Praxiserfahrung nach wie vor die Fehlerquelle Nummer 1 und immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Da ich erst heute im Rahmen einer Shopabsicherung schon wieder diese klassischen Fehler feststellen musste, möchte ich dies zum Anlass nehmen, jetzt darüber zu berichten.
… Lesen Sie hier weiterKann man eine längere Widerrufsfrist als 14 Tage vereinbaren?
Diese Frage erscheint auf den ersten Blick sehr simpel und kann ohne weiteres mit einem klaren "Ja" beantwortet werden. Der Gesetzgeber sieht schließlich eine Widerrufsfrist von