Bei der Erstellung von AGB fällt mir immer wieder auf, dass Verkäufer in ihren Angeboten das Widerrufsrecht ausschließen mit der Begründung, dass es sich um eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitte Ware handeln würde. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 312g BGB:
… Lesen Sie hier weiter§ 312g Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei