Der Verband Deutscher Versicherungs-Makler e.V., Cremon 33/34, 20457 Hamburg hat am 03.03.2016 eine Abmahnung aufgrund diverser gesetzlicher Verstöße ausgesprochen.
Der Unterzeichner des Schreibens, Justiziar Corvin Kosler, teilt mit, dass der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. die berufsständischen Interessen seiner Mitgliedsfirmen vertreten würde und satzungsgemäß berechtigt sei, Wettbewerbsverstöße aufzugreifen.
… Lesen Sie hier weiterAktivlegitimation vom Verband Deutscher Versicherungs-Makler e.V.
Der abmahnende Verein sei auf die Tätigkeit und das Marktauftreten des Abgemahnten aufmerksam gemacht worden. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen sei erlaubnis- und eintragungspflichtig gemäß §