Eine markenrechtliche Abmahnung hat die Schmidt Spiele GmbH durch die Anwaltskanzlei 24IP Law Group, Sonnenberg Fortmann, Herzogspitalstraße 10a, 80331 München am 09.03.2016 aussprechen lassen. Die Unterzeichner, Patentanwalt Christian Fortmann und Rechtsanwalt Dr. Thomas Urek, zeigen an, dass sie die Schmidt Spiele GmbH in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes patent- und rechtsanwaltlich vertreten würden.
Ihre Mandantin sei Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ vom 04.07.1918, eingetragen unter der Nummer DE 293721 für Waren der Klasse … Lesen Sie hier weiter