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Abmahnung wegen Lieferzeitangaben: in der Regel, ca., meistens, etwa, normalerweise

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Täglich sehe ich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In mindestens jeder dritten Abmahnung geht es auch um Lieferzeitangaben. Damit Sie nicht auch in die Abmahnfalle tappen, stelle ich Ihnen im folgenden Beitrag nützliche Informationen aus meiner täglichen Beratungspraxis zu Verfügung.

Konkrete Lieferzeitangaben sind Pflicht

Machen Sie bitte immer konkrete Lieferzeitangaben. Formulierungen wie „in der Regel, ca., meistens, etwa, normalerweise, häufig, für gewöhnlich etc“ führen immer wieder zu Abmahnungen. Sie müssen konkrete Angaben machen.

Wenn Sie die Lieferzeit nicht auf einen Tag

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