Am 19.04.2016 hat die Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. durch die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen, Poststraße 24, 40213 Düsseldorf eine Abmahnung wegen des Vertriebs von nachgeahmter Ware mit dem Kennzeichen „TOMMY HILFIGER“ aussprechen lassen.
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Der Bevollmächtigte der Abmahnerin, Rechtsanwalt Axel Masberg, informiert, dass den Abgemahnten hierin, dass die diesem sicherlich gut bekannte TOMMY HILFIGER-Gruppe weltweit modische Oberbekleidung und Accessoires im gehobenen Segment unter der weltweit bekannten Marke „TOMMY