Am 08.06.2016 hat die Cloetta Deutschland GmbH durch die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln eine markenrechtliche Abmahnung wegen der nichtautorisierten Verwendung der Bezeichnung „Schulkreide“ für den Verkauf von Süßwaren ausgesprochen.
… Lesen Sie hier weiterDie Rechtsanwälte Dr. Nils Weber und Jens von der Thüsen teilen in dem Schreiben mit, dass dem Abgemahnten möglicherweise bekannt sei, dass es sich bei deren Mandantin um die deutsche Vertriebsgesellschaft des schwedischen Cloetta-Konzerns handele, der eines der größten Süßwarenproduzenten Europas sei. Die Abmahnerin sei Inhaberin diverser