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Airbags und Gurtstraffer unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG)

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Wussten Sie, dass Airbags und Gurtstraffer explosionsgefährliche Stoffe enthalten und daher dem Sprengstoffgesetz unterliegen? Sie werden als pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke bezeichnet. Jetzt fragen Sie sich bestimmt, was denn bitte pyrotechnische Gegenstände sind. Ein Blick in § 3 SprengG gibt die Antwort. Dort heißt es:

§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes

2. sind pyrotechnische Gegenstände solche Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die dazu bestimmt sind,

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