… Lesen Sie hier weiterIch hatte darüber berichtet, dass Verkäufer bei Amazon wegen dem Wort "voraussichtliche Versanddauer" abgemahnt worden sind. Meine Beiträge dazu finden Sie hier:
- Abmahnung Andrea Wüstefeld (Volker Fehrensen Rechtsanwalt)
- Aktuelle Abmahngefahr wegen Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ als Lieferzeitangabe bei Amazon
Die Abmahnung selbst habe ich ebenfalls für berechtigt gehalten. Auch wenn der Amazon Verkäufer natürlich nicht selbst etwas dafür kann, dass im Amazon Template bei seinen Angeboten das Wort "voraussichtlich" steht, so muss er sich das Verhalten von Amazon natürlich zurechnen
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Amazon Verkäuferservice: Begriff „voraussichtlich“ aus den Texten entfernt
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