Gegenstand zahlreicher Abmahnungen ist immer wieder die gesetzliche Widerrufsbelehrung. Dies ist der aus meiner Sicht am häufigsten vorkommende Abmahngrund. Ist die Belehrung veraltet oder unvollständig, dann drohen Abmahnungen. Im Rahmen meiner täglichen Beratungen bemerke ich es leider immer wieder, dass sehr viele Händler meinen, es gäbe nur eine gesetzliche Widerrufsbelehrung für quasi alles.
Die meisten Händler sind sich nicht darüber im Klaren, dass wenn Sie z.B. Waren anbieten, sie eine andere Widerrufsbelehrung verwenden müssen, als wenn z.B. … Lesen Sie hier weiter