Ich helfe jetzt inzwischen seit über 10 Jahren Betroffenen im Falle einer Abmahnung. Fast täglich bereite ich Unterlassungserklärungen vor, bespreche diese mit den Abgemahnten und kläre über die rechtlichen Folgen der Unterlassungserklärung auf. Wo Menschen arbeiten, passieren leider hin und wieder auch Fehler. Absichtlich oder gar vorsätzlich passiert so etwas natürlich nicht. Meist ist es einfach nur Fahrlässigkeit ("Pech"). So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass es zu Verstößen gegen einen Unterlassungsvertrag kommt.
Verstößt der Abgemahnte selbst … Lesen Sie hier weiter