Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 8.8.2016, 312 O 70/16, ein Ordnungsgeld von 500 EUR verhängt. Es handelte sich um einen Erstverstoß. 500 EUR hielt das Gericht für ausreichend, um den Schulder von weiteren Zuwiderhandlungen abzuhalten.
Der Unterlassungsschuldner ist hier meiner Einschätzung nach extrem günstig davongekommen. In anderen OLG Bezirken wäre das Ordnungsgeld gewiss deutlich höher ausgefallen. Eine äußerst milde Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Hier die Einzelheiten:
… Lesen Sie hier weiterBeschluss
In der Sache
XXX, Antragsteller
Prozessbevollmächtigte
XXX
gegen
XXX, Antragsgegner
Prozessbevollmächtigter