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Abmahnung Alfred Theuretzbacher, Marke „Twister“ (Lintl Renger Rechtsanwälte)

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Am 08.08.2016 hat Herr Alfred Theuretzbacher durch die Rechtsanwälte Lintl, Renger PartnerschaftmbB, Nymphenburger Straße 20a, 80335 München eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand der Abmahnung seien Markenrechtsverletzungen an der Marke „Twister“.

Markenrechtsverletzung „Twister“ – Abmahngefahr

Rechtsanwalt Christian Renger, der Sachbearbeiter der Abmahnung, informiert, dass sein Mandant diverse (Mix-)Trinkbecher und Mixer entwickele und vertreibe. Hierbei sei u.a. die Wortmarke „TWISTER“ unter der Registernummer 302014065060 zugunsten von Herrn Theuretzbacher in die Register des DPMA eingetragen. Die Marke genieße Schutzwirkung in der

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