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Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aus Berlin auch bei Beträgen über 50.000 EUR für Rechtsanwälte zuständig

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Im Merkblatt der Bundesrechtsanwaltskammer zu den neuen Hinweispflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung heißt es:

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.

Dieser aus meiner Sicht falsche Hinweis der Bundesrechtsanwaltskammer führt bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu der Frage, welche Verbraucherschlichtungsstelle bei Werten von über 50.000 Euro zuständig ist. Auch bei Beträgen über 50.000 EUR ist es die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aus … Lesen Sie hier weiter


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