Am 24.11.2016 hat die Joy-Sportswear GmbH durch die Patent- und Rechtsanwälte Lindner Blaumeier, Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 23, 90402 Nürnberg eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. In dem mir vorliegenden Schreiben heißt es, dass die Abmahnerin davon Kenntnis erlangt habe, dass der Abgemahnte unter der Bezeichnung „FEEl JOY!“ Bekleidungsstücke anbieten würde. Er würde diese Produkte unter anderem auf der von ihm betriebenen Internetseite bewerbe und diese Produkte auch über das Internet vertreiben.
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Rechtsanwalt Thomas Kiphut, der Sachbearbeiter der Abmahnung,