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Unzulässige Werbung führt zur Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Hamburg

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Mir liegt eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V., kurz: Wettbewerbszentrale, Büro Hamburg, Ferdinandstraße 6, 20095 Hamburg vom 7.3.2017 zur Überprüfung vor. Sachbearbeiter ist Herr Peter Brammen.

Abgemahnt wird der Empfänger des Schreibens, weil dieser in seiner Werbung gegen das Heilmittelgesetz verstoßen würde.

Gratis Sonnengläser als Beigabe beim Brillenkauf als Abmahngrund

Der für die Geschäftsführung unterzeichnende Herr Peter Brammen teilt mit, dass die Wettbewerbszentrale als Institution für fairen Wettbewerb einen Hinweis auf die … Lesen Sie hier weiter


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