Mit Schreiben vom 11.7.2017 hat Herr Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, Hohenzollerndamm 196, 10717 Berlin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Lars Hämmerling teilt mit, dass seine Mandantschaft – wie der Abgemahnte auch – über das Internet Begleitprodukte und Merchandiseartikel von Getränkeherstellern verkaufen würde.
Der Abgemahnte sei ein gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er habe die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gemäß §§ 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach habe er … Lesen Sie hier weiter