Gegenwärtig habe ich eine Abmahnung der Absoluts – bike and more – GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Dr. Herzog vom 12.10.2015 vorliegen. Hierin geht es um einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei dem Verkauf von Wachsprodukten.
Sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner vertreiben über das Internet gleichgelagerte Produkte, hier vorliegend Wachsprodukte, und seien damit Mitbewerber im Sinne der §§ 1, 2 I Nr. 3 UWG, so Rechtsanwalt Peter Dürr (Unterzeichner der Abmahnung). Weiter heißt es in dem … Lesen Sie hier weiter