Am 31.7.2017 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christoph Schütz. Dieser teilt mit, dass es sich bei seiner Mandantin um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe „Pink Floyd“ für alle bis 1986 erbrachten Darbietungen handele.
Unlizenzierte Veröffentlichung eines DVD-Bildtonträgers von „Pink Floyd“ als Abmahngrund
… Lesen Sie hier weiterDie Künstler und Musiker der Gruppe „Pink Floyd“ hätten die Rechte zur Aufnahme, Vervielfältigung