Abmahnung erhalten, weil der Vertretungsberechtigte, z.B. der Geschäftsführer einer GmbH, im Impressum nicht genannt ist? Dann sollten Sie auf gar keinen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern vielmerh darüber nachdenken, negative Feststellungsklage zu erheben!
Warum fragen Sie sich? Sie wurden in der Vergangenheit deswegen vielleicht auch abgemahnt und kennen die Urteile von früher (z.B. LG Hamburg, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 327 O 332/10), wo die Gerichte diesen Wettbewerbsverstoß ohne weiteres bestätigt haben?
Abmahnung Impressum fehlender Geschäftsführer kein Wettbewerbsverstoß
Heute soll … Lesen Sie hier weiter