Im Juni 2015 wandte sich ein Betroffener an mich, der von Rechtsanwalt Sebastian Kipke eine Mahnung erhalten hatte. Es ging um den Internetdienstanbieter INTERNETBILLING. In dem Schreiben wurde ausgeführt, dass sich der Betroffene auf der Internetseite von INTERNETBILLING angemeldet und einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Seitenbetreiber abgeschlossen habe. Zur Zahlungsabwicklung sei Rechtsanwalt Kipkte von der Webbilling AG beauftragt worden, welche vom Konto des Betroffenen angeblich fällige Beträge für in Anspruch genommene Internetdienstleistungen eingezogen hatte, der Kontoinhaber jedoch Widerspruch einlegte. … Lesen Sie hier weiter
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