Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Jeder Onlineshopbetreiber (Onlinehändler, Onlineverkäufer, Shopbetreiber) muss handeln. Ich stelle Ihnen hiermit ein kostenloses Muster einer Datenschutzerklärung für einen Onlineshop nach der DSGVO zur Verfügung. Sie dürfen diesen Mustertext dauerhaft in Ihrem Onlineshop verwenden .
… Lesen Sie hier weiterBitte beachten Sie jedoch meine einzige Nutzungsbedingung: Der am Ende des Mustertextes angebrachte Quellenhinweis „Quelle: Muster-Datenschutzerklärung erstellt durch Rechtsanwalt Andreas Gerstel (http://www.anwaltblog24.de)“ darf für die Dauer der Nutzung NICHT verändert oder entfernt werden. Der Hyperlink zu