Am 8.11.2017 hat die Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei ein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5a UWG durch wettbewerbswidrigen Vertrieb von Abschalteinrichtungen für das Abgasrückführungssystem (AGR) und den Dieselpartikelfilter (DPF) und das AdBlue-System.
Verstoß gegen Irreführungsverbot führt zu Abmahnung
Die Abmahnerin teilt mit, dass sie gemäß ihrer Satzung unter anderem die aufklärende Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern bezwecken würde. Seit dem 13. Oktober 2004 … Lesen Sie hier weiter