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Berechtigungsanfrage – keine Abmahnung – Frontline GmbH

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Mir liegt eine Berechtigungsanfrage (keine Abmahnung) der Frontline GmbH vom 24.8.2015, vertreten durch die Löffel Abrar Rechtsanwälte, Schirmerstraße 80, 40211 Düsseldorf vor. Sachbearbeiter dieser Berechtigungsanfrage ist Rechtsanwalt Oliver Löffel. Rechtsanwalt Oliver Löffel führt in dem Schreiben aus, dass die Frontline GmbH u.a. Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen der Marke „ROSCOE“ vertreibe. Die Produkte der Frontline GmbH seien bekannt und geschätzt. Im Internet unter www.frontlineshop.com könne der Angeschriebene weitere Informationen über den Auftraggeber erhalten.

Gegenstand der Berechtigungsanfrage

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