Mir liegt ein Beschluss des OLG Koblenz, Aktenzeichen 9 W 336/15 (LG Koblenz 4 HK O 75/14) vom 15.6.2015 vor. Es ging um eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit (fehlende Widerrrufsbelehrung) und es wurde Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts erhoben. Am 15.6.2016 hatte sodann der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht XXX, den Richter am Oberlandesgericht XXXund die Richterin am Oberlandesgericht XXX beschlossen:
… Lesen Sie hier weiter"Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des