Ein gewerblicher Verkäufer bei Amazon wurde mit Schreiben vom 21.6.2018 wegen Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Das ist grundsätzlich nichts überraschendes. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass der Amazonhändler Amazon FBA nutzt und wegen der von Amazon bereitgehaltenen Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist. Es geht daher gar nicht um die Widerrufsbelehrung des Amazonhändlers selbst, sondern um die Widerrufsbelehrung, die auch Amazon selbst verwendet. Im Einzelnen:
Amazon hält unter diesem Link folgende Widerrufsbelehrung bereit:
… Lesen Sie hier weiter„WIDERRUFSBELEHRUNG
WiderrufsrechtSie haben das Recht, diesen Vertrag