Wer sich nicht an eine einstweilige Verfügung hält, der muss mit einem Ordnungsgeldverfahren und entsprechendem Ordnungsgeld rechnen. In einem aktuellen Ordnungsgeldverfahren, welches beim Landgericht Bochum anhängig war, hatte ein Onlinehändler gegen insgesamt 7 Punkte einer einstweiligen Verfügung verstoßen. Das festgesetzte Ordnungsgeld von 2.500 EUR ist in Anbetracht der (sieben – 7 !) Verstöße aus meiner Sicht eher am unter Rand angesiedelt. Ob das Ordnungsgeld den Verletzer von weiteren Zuwiderhandlungen abhält bleibt abzuwarten. Jetzt hat er jedenfalls erst einmal 2.500 EUR an … Lesen Sie hier weiter
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