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Abmahn- und Dokumentationskosten gerechtfertigt (LG Münster, 021 O 45/18)

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Immer wieder höre ich "30.000 EUR Streitwert sind viel zu hoch. Dokumentationskosten sind nicht erstattungsfähig, zumindest nicht der Höhe nach gerechtfertigt.".  Diskussionen mit fachfremden Kolleginnen und Kollegen sind in der Regel nicht zielführend. Dann kommt es zur Klage. Für die Abgemahnten tut es mir immer sehr leid, denn Sie haben aus meiner Sicht absolut alles richtig gemacht, indem Sie sich an einen Anwalt gewandt haben. Dafür, dass der Anwalt schlecht oder falsch berät, kann der Abgemahnte natürlich nichts. Er ist … Lesen Sie hier weiter


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