Am 14.9.2018 hat Rechtsanwalt Christian Schleinkofer, Waldweg 1, 93128 Regenstauf im Auftrag der Chroma Messer Import GmbH & Co. KG eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei die unzulässige Bewerbung eines Messers.
Irreführende Werbung mit dauerhafter Schärfe für Kochmesser führt zu Abmahnung
Der Bevollmächtigte der Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf seiner Seite, über die er Kochmesser-Verkäufe vermitteln würde, ein Kochmesser wie folgt bewerben würde: „Die Klingen sind … für dauerhafte Schärfe geschliffen“.
Die Werbung entspreche nicht den Tatsachen. … Lesen Sie hier weiter