Am 17.9.2018 hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) eine Abmahnung ausgesprochen.
Der Empfänger des Schreibens wird wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt.
Veraltete widersprüchliche Widerrufsbelehrung als Abmahngrund
In dem mir vorliegenden Schreiben heißt es, dass der Wettbewerbszentrale beschwerdehalber mitgeteilt worden sei, dass der Abgemahnte im Rahmen seines eBay-Shops Verbraucher über das Widerrufsrecht wie folgt belehre:
„§ 6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher … Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen … Lesen Sie hier weiter