Bildabmahnungen werden vielfach ausgesprochen. Dabei taucht immer wieder die Frage nach dem sogenannten Streitwert auf. Der Streitwert, auch oftmals als Verfahrenswert oder Gegenstandswert bezeichnet, bei einem Lichtbild beträgt 6.000 EUR im gewerblich genutzen Bereich (anders bei Privatanbietern). Bei 2 Lichtbildern 12.000 EUR usw. Vorliegend wurden 15 Lichtbilder verwendet. Folglich wurde der Streitwert auf 90.000 EUR (6.000 EUR x 15 Lichtbilder) vom Landgericht Köln festgesetzt. Hier die Einzelheiten:
… Lesen Sie hier weiterLG Köln 14 O 33/17
Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
der XXX