Die Werbung mit Garantien wird nach wie vor sehr oft abgemahnt. Bei der Werbung mit Garantien ist zu beachten, dass der geschäftlich unerfahrene Verbraucher vor Irreführungen durch unklare, missverständliche oder unvollständige Garantieerklärungen geschützt werden soll.
… Lesen Sie hier weiterVoraussetzungen einer Garantiewerbung
Wenn Sie als Händler mit einer Garantie werben möchten, dann ist zwingend folgendes zu beachten: Eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Damit ist die Fassung und der Umfang der verwendeten Worte sowie der Satzbau gemeint.