Am 1.3.2019 haben die Rechtsanwälte von Appen Jens, Poststraße 36, 20354 Hamburg im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG eine Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke „VfB Stuttgart“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jens Piel.
Markenrechtsverletzung Marke „VfB Stuttgart“ führt zu Abmahnung
In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die Abmahnerin Inhaberin der Wortmarke „VfB Stuttgart“ (DPMA-Nr. 009602954) sei. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „VfB Stuttgart“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB).
Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der … Lesen Sie hier weiter