Am 19.8.2019 hat der IDO Verband e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen einen Händler von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender Pflichtinformationen abgemahnt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, entgegen den Kennzeichnungsvorschriften im Sinne des § 4 NemV (Nahrungsmittelergänzungsverordnung) folgende Informationen auf der Fertigpackung nicht bereit gehalten zu haben:
- Die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, oder eine Angabe zur Charakterisierung dieser Nährstoffe oder sonstigen Stoffe,
- Die Angabe über eine empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen des Erzeugnisses,