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Verkauf Nahrungsergänzungsmittel Abmahnung vom IDO Verband

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Am 19.8.2019 hat der IDO Verband e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen einen Händler von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender Pflichtinformationen abgemahnt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, entgegen den Kennzeichnungsvorschriften im Sinne des § 4 NemV (Nahrungsmittelergänzungsverordnung) folgende Informationen auf der Fertigpackung nicht bereit gehalten zu haben:

  • Die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, oder eine Angabe zur Charakterisierung dieser Nährstoffe oder sonstigen Stoffe,
  • Die Angabe über eine empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen des Erzeugnisses,
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