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Die Angabe „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ kann gegenüber Verbrauchern aus EU-Mitgliedsstaaten unzulässig sein

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Immer wieder sehen eBay Verkäufer bei Ihren Mitbewerbern, dass diese die Angabe "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." im Feld Widerrufsbelehrung angeben. Aber geht das eigentlich? Müssen eBay Händler Verbrauchern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht auch ein Widerrufsrecht einräumen? 

Sofern vom eBay Verkäufer per Rechtswahlklausel deutsches Recht als Vertragsstatut bestimmt wurde, dann ist der Hinweis "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." definitiv unzulässig, wie auch das Landgericht Münster im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschied, LG Lesen Sie hier weiter


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