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Abmahngefahr: Preisangabenverordnung

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In diesem Beitrag geht es um die korrekte Angabe des Gesamtpreises. Wenn Sie Waren über das Internet verkaufen, dann müssen Sie selbstverständlich die Preise angeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise). So steht es im Gesetz. Die Vorschrift lautet:

§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen

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