NUR Onlinehändler, die sich freiwillig zu einer Teilnahme an einer Streitschichtung bereiterklärt haben bzw. diejenigen, die sich vertraglich dazu verpflichtet haben, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, müssen ab dem 1.1.2020 auf die "Universalschlichtungsstelle" (vorher "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle") hinweisen. Es handelt sich schlichtweg nur um eine Namensänderung, sonst nichts.
… Lesen Sie hier weiterKEINE Teilnahme an einer Streitschlichtung
Nehmen Sie an einer Streitschlichtung nicht teil, dass ändert sich für SIe rein gar nichts. Sie müssen lediglich auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) hinweisen und einen anklickbaren Link zur OS-Plattform