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10.000 EUR Vertragsstrafe, Abmahnkosten, Dokumentationskosten, Landgericht Bochum, Urteil vom 23.5.2019, I-14 O 8/19

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Wer gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstößt, der muss mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechnen. Je mehr Verstöße, desto teurer kann es werden. Im nachfolgendem Urteil wurde jetzt ein Händler zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.000 EUR vom Landgericht Bochum verurteilt. Ferner muss er die Abmahnkosten und auch die Dokumentationskosten erstatten. Viele Rechtsanwaltskanzleien halten die Dokumentationskosten nicht für erstattungsfähig und raten von einer Zahlung ab. Dieser Rat führt dann meist zur Klage, denn auch Dokumentationskosten sind vom Abgemahnten zu ersatten, wie dieses … Lesen Sie hier weiter


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