Droht Ihnen bei einem Verstoß gegen die DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) eigentlich eine Abmahnung? Grundsätzlich ja, aber wer könnte eine solche Abmahnung überhaupt aussprechen? Auch oder gerade Ihre Mitbewerber?
Mitbewerber Abmahnung Datenschutzgrundverordnung
NEIN! Mitbewerber können keine Verstöße gegen die DSGVO abmahnen. Sie sind nicht klagebefugt! Verstöße gegen die DSGVO können von Mitbewerbern nicht nach § 3a UWG verfolgt werden, vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG Kommentar, 36. Auflage, 2018. Von einem Mitbewerber müssen Sie daher keine Abmahnung befürchten!
Abmahnung durch Verbände
Leider ja. Sie könnten … Lesen Sie hier weiter