… Lesen Sie hier weiterIch möchte Sie darüber informieren, dass mein Büro ab sofort nicht mehr besetzt ist und mein Team und ich ab dem 3.1.2017 wieder wie gewohnt für Sie da sein werden. Sollten Sie in dieser Zeit anwaltliche Hilfe benötigen, weil Sie z.B. abgemahnt worden sind, dann muss ich Sie ausnahmsweise bitten, sich an eine andere Kanzlei zu wenden.
Sofern es die Fristen jedoch zulassen, können Sie sich natürlich gerne ab dem 3.1.2017 bei mir melden. Sollte die Frist in diesen Zeitraum
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Mein Büro ist ab dem 3.1.2017 wieder besetzt – Frohe Weihnachten 2016!
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