Mir liegt eine Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser vom 17.01.2017, die diese durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann ausgesprochen hat. Anlass seien von dem Abgemahnten auf eBay begangene Informationspflichtverletzungen.
Rechtsanwältin Fischer-Battermann informiert, dass ihre Mandantschaft sowohl ein Ladengeschäft betreibe als auch einen Online-Shop unterhalte. Sie vertreibe Artikel unter anderem aus den Bereichen Fahrräder, Fahradersatzteile und Fahrradzubehör. Der Abgemahnte stehe zu Herrn Besser somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Fehlende Grundpreisangabe – Abmahngefahr
Gerügt werde konkret ein Verstoß gegen § 2 … Lesen Sie hier weiter